Kaum hatte ich meine ersten “2 Cents” zum Casus “Böhmermann” in die unendlichen Weiten des Weltweitnetzes entlassen, spürte ich schon wieder eine extreme Erschütterung der Macht….
Recherchen klärten mich dann schnell auf, dass unsere Bundeskanzlerin jetzt das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann möglich gemacht hat und die Öffentlichkeit nun ein bisserl Amok läuft. Die meisten Beiträge und Kommentare, die ich seitdem lesen durfte, vermitteln mir das Bild, dass Herr Böhmermann jetzt bald in Ketten gelegt und in die Türkei verschifft wird, um dort auf einem Dönerspieß zu Tode geröstet zu werden – oder irgendetwas in der Art eben.
Ich muss jetzt aber – Schluck! – etwas gestehen, das mir wirklich schwer fällt: Ich halte Frau Merkels Entscheidung für richtig! Und sowas aus meiner Tastatur….
Aber ich finde es gut, dass wir in einem Land leben, in dem nicht die Regierung, sondern die Justiz darüber entscheidet, was Satire und was Beleidigung ist. Da nennt man übrigens Gewaltenteilung und ist ein Grundprinzip unseres demokratischen Systems! Jetzt ist also die Justiz zuständig und kann unabhängig die Frage klären, ob die Bezeichnung von Herrn Erdogan als Beglücker von weiblichen Exemplaren aus der Familie der Hornträger im Kontext von Herrn Böhmermanns Vortrag noch Satirie oder vielleicht doch Beleidigung ist. Hätte Frau Merkel das Strafverfahren nicht frei gegeben, hätte sie bzw. die Regierung den Sachverhalt “Ist das Satire oder Beleidigung” entschieden – und das wäre im Prinzip der Gewaltenteilung nicht richtig. Jetzt entscheidet die Justiz und die ist bei uns bekanntlich noch (größtenteils) unabhängig.
Dass das erheblich sauberer gelaufen wäre, wenn wir diesen komischen Paragraphen für Majestätsbeleidigung (§ 103 StGB) nicht hätten und Herr Erdogan als “Privatmann” hätte klagen müssen, steht auf einem anderen Blatt. Aber noch haben wir diesen Paragraphen und das Prozedere ist damit vorgegeben. Wenn Frau Merkel anderes entscheiden hätte, wären wir meiner unmaßgeblichen Meinung nach nämlich auch nur eine Bananenrepublik, in welcher der Regierungschef entscheidet, was Kunst ist und was nicht.
Trotzdem gehört der 103 StGB schleunigst abgeschafft – aber für den Casus Böhmemann wäre das zu spät1.
Update 19.04.2015
Herr Vetter vom lawblog sieht das mit der Gewaltenteilung übrigens anders und ich werde den Teufel tun, als Nichtjurist mit ihm darüber zu diskutieren. Ändert aber an meiner grundsätzlichen Meinung, dass die Kritik an Frau Merkel ein bisschen hochgespielt ist/war, immer noch nichts.
Und sind wir doch einmal ehrlich: Herr Böhmermann hat ein Stöckchen hingehalten und alle sind brav drüber gesprungen. Dafür gebührt im schon wieder mein Respekt. ;o)
- Das nennt man übrigens Rechtsicherheit [↩]